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   RG, 14.06.1910 - I 467/10   

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https://dejure.org/1910,340
RG, 14.06.1910 - I 467/10 (https://dejure.org/1910,340)
RG, Entscheidung vom 14.06.1910 - I 467/10 (https://dejure.org/1910,340)
RG, Entscheidung vom 14. Juni 1910 - I 467/10 (https://dejure.org/1910,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Revision auf die Behauptung gestützt werden, daß der Dolmetscher während der Hauptverhandlung in unzureichendem Umfange tätig geworden sei? 2. Kommt dem Sitzungsprotokolle hinsichtlich des Umfanges der Tätigkeit des Dolmetschers ausschließliche Beweiskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 43, 441
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Anträge der Verfahrensbeteiligten und entscheidungserhebliche Erklärungen sind wörtlich zu übersetzen, im übrigen ist mindestens der wesentliche Inhalt des Verhandelten verständlich zu machen (so schon RG, Urteil vom 16./20. Juni 1910, RGSt 43, 441 (443); ferner Kissel, a.a.O., § 185 Rdnr. 9).
  • BGH, 30.11.1966 - 2 StR 332/66

    Protokollierung der Tatsache der Zuziehung eines Dolmetschers - Besondere

    Das Vorhandensein oder Fehlen solcher Vermerke ist deshalb nicht mit der besonderen Beweiswirkung des § 274 StPO ausgestattet (RGSt 1, 137 f, 397; 43, 441).

    Denn es folgt, ohne daß es hierzu einer besonderen gesetzlichen Regelung bedurfte, allein schon aus dem Wesen der mündlichen Verhandlung, daß dem der deutschen Verhandlungssprache nicht mächtigen Angeklagten alle wesentlichen Verhandlungsakte, insbesondere alle der Beweisaufnahme dienenden Erklärungen wie hier der Inhalt verlesener Urkunden in die von ihm verstandene fremde Sprache übertragen werden (s. RGSt 43, 441).

  • BGH, 09.09.1971 - 1 StR 317/71

    Rüge der fehlenden Anwesenheit eines Dolmetschers - Anforderungen an das

    Es erübrigte sich daher ein besonderer Vermerk, daß der Dolmetscher bei den einzelnen Verhandlungsakten mitgewirkt hat (RGSt 43, 441, 442).
  • BGH, 24.05.1966 - 5 StR 206/66

    Möglichkeit der Verwertung früherer Aussagen des Angeklagten vor der Polizei und

    Schon das Reichsgericht hat die Übertragung des "wesentlichen Inhaltes" von Zeugenbekundungen als ausreichend angesehen (RGSt 43, 441, 443).
  • BGH, 22.10.1953 - 3 StR 452/53

    Rechtsmittel

    Der Beachtung sonstiger zuverlässiger Erkenntnisquellen steht daher nichts im Wege (RGSt 43, 441).
  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 109/51

    Rechtsmittel

    Es ist Aufgabe des nach § 185 GVG zugezogenen Dolmetschers, alle zur Sachleitung und zur Sache selbst abgegebenen Erklärungen, soweit die Person des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten beteiligt erscheint, diesem ihren wesentlichen Inhalt nach in Übersetzung zugänglich zu machen (RGSt 43, 441, 442).
  • BGH, 14.04.1964 - 2 StR 74/64

    Rechtsmittel

    Seinem Inhalt kommt im übrigen nicht die ausschließliche Beweiskraft des § 274 StPO zu, so daß der Vorwertung anderer Erkenntnisquellen nichts im Wege steht (RGSt 43, 441).
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